Kommen Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Etretat oder nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel!

Auf der Straße nach Etretat kommen

Venir au Havre en voiture

Mit dem Auto nach Etretat

  • A29 – Amiens (2h) – Ausfahrt Bolbec
  • A13 – Paris (2h45), dann A131 Rouen / Caen – Ausfahrt Pont de Tancarville, dann D39
  • A13 – Caen (2h30), dann A29 – Ausfahrt Saint Romain de Colbosc
Venir au Havre en bus

Mit dem Reisebus oder Bus nach Etretat

Transports Keolis Seine Maritime

Mit dem Bus

Mit dem Zug nach Etretat

Venir au Havre en train

Wählen Sie Ihr Transportmittel mit Atumod

Und um Ihre Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr in der Normandie vorzubereiten: https://plan.atoumod.fr/en/

Seien Sie vorsichtig, diese Räume sind zerbrechlich und den Launen der Gezeiten unterworfen.

  • Heben Sie keine Kieselsteine ​​auf und hinterlassen Sie keinen Müll auf den Stellplätzen.
  • An den Klippen besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen.
  • Der Zugang zu den Felsvorsprüngen oberhalb des „Trou à l’Homme“ ist strengstens verboten.
  • Der Zugang zur Höhle und zum Tunnel, die als „Manhole“ bekannt sind, ist strengstens verboten.
  • Der Zugang zu den Orten „Das Zimmer der jungen Damen“ und „Der Abstieg zum Kessel“ sowie zu den Tunneln, die über die Spitzen der Klippen führen, ist strengstens verboten.
  • Der Zugang zu den Vollbadstränden entlang der gesamten Gemeindegrenze, mit Ausnahme des Bereichs rechts des Promenadendeiches, ist strengstens untersagt.
  • Auf den Hochplateaus der ober- und unterhalb gelegenen Steilküste herrscht für Fußgänger striktes Betretensverbot, wobei an beiden Stellen ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zum Hangabbruch einzuhalten ist.
  • Die Gemeinde lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls ab, der sich aufgrund der Nichtbeachtung der Anforderungen und Verbote dieser Verordnung ereignet, sowie im Falle des Überschreitens des Zauns, jeglicher Zäune oder anderer Vorrichtungen, die den Zugang zu den Rändern oder dem Fuß der auf ihrem Gebiet gelegenen Klippen verhindern sollen.
  • Ausschließlich den technischen Diensten der Gemeinden, von der Verwaltung beauftragten Experten sowie den Sicherheits- und Rettungsdiensten ist es gestattet, sich zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben auf und unter den Klippen aufzuhalten, ausgerüstet mit der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung.
  • Gemäß Artikel R.610-5 des Strafgesetzbuches wird ein Verstoß gegen die in diesem Dekret festgelegten Verbote und Pflichten mit der für Verstöße zweiter Klasse vorgesehenen Geldbuße geahndet.
  • Die Gebühren werden vom SDIS 76 gemäß der für nicht dringende Eingriffe geltenden Preisgestaltung erhoben (Beschluss vom 04.12.2024).
  • Bitte lesen Sie zu Ihrer Sicherheit die Verordnung zur Regelung des Spazierengehens an der Küste der Gemeinde Etretat zwischen den Grenzen der Gemeinden Le Tilleul und Benouville.
  • Lesen Sie die Vorschriften für Wildcamping, Biwakieren, Caravaning und Lagerfeuer in der Gemeinde Etretat.