Angesichts der Herausforderung durch die steigenden Touristenströme schließen sich 13 Gemeinden und zwei interkommunale Zusammenschlüsse zusammen, um die Zukunft der Klippen von Étretat und der Alabasterküste zu gestalten.
Seien Sie vorsichtig, diese Räume sind zerbrechlich und den Launen der Gezeiten unterworfen.
Das Ziel? Dieses vielbesuchte Naturjuwel zu schützen und gleichzeitig das Besuchererlebnis neu zu gestalten.
Auf dem Weg zu nachhaltigem Tourismus: die Grand Site Operation
Um den Übergang zu einem nachhaltigeren Modell erfolgreich zu gestalten, ist das Projekt um drei Prioritäten herum strukturiert:
Besucherströme steuern: nachhaltige Transportmöglichkeiten entwickeln und Parkkonzepte überdenken, um Staus zu reduzieren.
Naturschutz: die Artenvielfalt der Küstenwege schützen und die Klippen vor Erosion sichern.
Region aufwerten: Besucherservices verbessern, um einen umwelt- und gemeinschaftsschonenden Tourismus zu fördern.
Das oberste Ziel: die prestigeträchtige Auszeichnung „Grand Site de France“ erhalten – ein Garant für exzellentes Management dieser außergewöhnlichen Landschaft.
Parken in Étretat
Liste der Parkplätze in Étretat und Preise
Parkgebühren fallen ganzjährig, auch an Wochenenden und Feiertagen, von 9:00 bis 19:00 Uhr an.
Gültig ab 1. Januar 2025.
Parking du Grand Val
Parking du Grand Val
Parking de Fréfossé
Parking de Fréfossé
Parking de la Gare
Parking de la Gare
Parking route de Criquetot l'Esneval
Parking route de Criquetot l'Esneval
Parking place de la Mairie
Parking place de la Mairie
Parking place du Général de Gaulle
Parking place du Général de Gaulle
Parking place du Marché
Parking place du Marché
Rathausplatz, Place de Gaulle, Marktplatz, Stadtzentrum – Rote Zone: gebührenpflichtiges Parken.
- 1 Stunde: 3,00 €
- 1 Stunde 30 Minuten: 4,50 €
- 2 Stunden 30 Minuten: 7,50 €
- 3 Stunden 30 Minuten: 10,50 €
- 4 Stunden 30 Minuten: 13,50 €
- 5 Stunden: 15,00 €
- 5 Stunden 30 Minuten: 50,00 € // ermäßigter Preis 35,00 €
- Wochenendpaket (3 Tage): 60,00 €
Parkplatz Fréfossé, Parkplatz Grand Val, Criquetot Road, Parkplatz Gare – Orange Zone: gebührenpflichtiges Parken.
- Halbtag (5 Stunden): 7,50 €
- Ganztag (10 Stunden): 15,00 €
- 10,5 Stunden: 50,00 € // Ermäßigter Preis 35,00 €
- Wochenendpaket (3 Tage): 30,00 €
Parken eines Elektrofahrzeugs in Étretat
Setzen Sie auf Nachhaltigkeit… und laden Sie Ihr Elektrofahrzeug sorgenfrei an den in der Stadt verfügbaren Ladestationen auf:
- Ladestation SDE76 – Place Maurice Guillard
- Ladestation SDE76 – 25 Rue Guy de Maupassant
- Shell Recharge-Ladestation – 36 Rue Guy de Maupassant
Mieten Sie ein Fahrrad in Étretat
Mit dem Fahrrad: In Fécamp, Étretat und Les Loges können Sie Fahrräder mieten. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Landschaft mit dem Vélomaritime oder dem Vélorail zu erkunden, einer Bahnstrecke, die den Bahnhof Les Loges mit Étretat verbindet.
Anreise nach Étretat mit Bus, Reisebus, Zug, Fahrgemeinschaft...
Besuchen Sie die berühmten Klippen, ohne das Lenkrad zu berühren! Die Anreise nach Étretat mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist kinderleicht:
- Mit Zug + Bus: Nehmen Sie einen Zug vom Bahnhof Paris-Saint-Lazare, steigen Sie am Bahnhof Bréauté-Beuzeville aus und atmen Sie die normannische Luft ein, dann steigen Sie direkt in den Bus (Linie 504) um, der Sie mitten ins Herz des Dorfes bringt.
- Mit dem Reisebus: Wenn Sie aus Le Havre oder Fécamp anreisen, bringen Sie die Buslinien 509 (Nomad) sowie die lokalen LiA-Linien 13 und 21 nach Le Havre. Auch nationale Busunternehmen (Flixbus, Blablacar) halten in Le Havre, um Ihnen den Anschluss zu erleichtern.
Ideal für alle, die leicht und umweltfreundlich reisen möchten! Entdecken Sie alle Möglichkeiten auf unserer Seite „Anreise nach Étretat“!
Parken in der Nähe von Etretat
Um dem erwarteten Besucheransturm vorzubeugen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
- Bénouville: Es wurden temporäre Parkplätze mit Beschilderung und Fußwege eingerichtet, die vom Zentrum zur Aiguille de Belval führen.
- La Poterie-Cap-d’Antifer: Parkplätze stehen am Rathaus zur Verfügung, und ein sicherer Fußgängerweg führt zum Leuchtturm.
- Les Loges: Der Parkplatz im Étigues-Tal ist aus Sicherheitsgründen geschlossen.
- In den Gemeinden Saint-Jouin-Bruneval, Le Tilleul, Étretat, Les Loges, Yport, Fécamp und Bordeaux-Saint-Clair stehen spezielle und organisierte Parkplätze und Wohnmobilstellplätze zur Verfügung, insbesondere auf Campingplätzen.
- Und weil es schade wäre, einen schönen Tag an der Küste mit einem Strafzettel an der Windschutzscheibe zu beenden, achten Sie bitte darauf, nicht an ungeeigneten Stellen zu parken, insbesondere nicht an bestimmten Abschnitten der Straßenränder der Departementsstraßen: Criquetot Road (am Ortseingang von Étretat) und am Ortseingang von Bénouville (D11).
Respekt für das Gelände und die Sicherheit
- Heben Sie keine Kieselsteine auf und hinterlassen Sie keinen Müll auf den Stellplätzen.
- An den Klippen besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen.
- Der Zugang zu den Felsvorsprüngen oberhalb des „Trou à l’Homme“ ist strengstens verboten.
- Der Zugang zur Höhle und zum Tunnel, die als „Manhole“ bekannt sind, ist strengstens verboten.
- Der Zugang zu den Orten „Das Zimmer der jungen Damen“ und „Der Abstieg zum Kessel“ sowie zu den Tunneln, die über die Spitzen der Klippen führen, ist strengstens verboten.
- Der Zugang zu den Vollbadstränden entlang der gesamten Gemeindegrenze, mit Ausnahme des Bereichs rechts des Promenadendeiches, ist strengstens untersagt.
- Auf den Hochplateaus der ober- und unterhalb gelegenen Steilküste herrscht für Fußgänger striktes Betretensverbot, wobei an beiden Stellen ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zum Hangabbruch einzuhalten ist.
- Die Gemeinde lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls ab, der sich aufgrund der Nichtbeachtung der Anforderungen und Verbote dieser Verordnung ereignet, sowie im Falle des Überschreitens des Zauns, jeglicher Zäune oder anderer Vorrichtungen, die den Zugang zu den Rändern oder dem Fuß der auf ihrem Gebiet gelegenen Klippen verhindern sollen.
- Ausschließlich den technischen Diensten der Gemeinden, von der Verwaltung beauftragten Experten sowie den Sicherheits- und Rettungsdiensten ist es gestattet, sich zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben auf und unter den Klippen aufzuhalten, ausgerüstet mit der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung.
- Gemäß Artikel R.610-5 des Strafgesetzbuches wird ein Verstoß gegen die in diesem Dekret festgelegten Verbote und Pflichten mit der für Verstöße zweiter Klasse vorgesehenen Geldbuße geahndet. Die Gebühren werden vom SDIS 76 gemäß der für nicht dringende Eingriffe geltenden Preisgestaltung erhoben (Beschluss vom 04.12.2024).
- Bitte lesen Sie zu Ihrer Sicherheit die Verordnung zur Regelung des Spazierengehens an der Küste der Gemeinde Etretat zwischen den Grenzen der Gemeinden Le Tilleul und Benouville.
- Lesen Sie die Vorschriften für Wildcamping, Biwakieren, Caravaning und Lagerfeuer in der Gemeinde Etretat.
