Etretat ist ein kleines Dorf mit einer begrenzten Anzahl von Parkplätzen.

Die Parkplätze in Etretat

La Mairie d'Etretat

Zum Parken sollten die die Parkplätze Grand Val, Fréfossé und am Bahnhof genutzt werden. Fernparken ist während der Hochsaison an der Route de Criquetot-l’Esneval (la Guezane) geöffnet. Sie können Ihren Parkplatz mit der Paybyphone-App bezahlen. Informationen und Preise unter https://www.paybyphone.fr/villes/etretat

Place Maurice Guillard à Etretat

Im Rahmen des Betriebs Grand Site – Falaises d’Etretat-Alabasterküste wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Parkens in Etretat ergriffen, und weitere werden in Kürze eingeleitet werden.  Weitere Informationen über die Grand Site Falaises d’Etretat-Alabasterküste 

Mit dem Fahrrad

Mit dem Fahrrad: Vor Ort gibt es Fahrradverleihe in Fécamp, Étretat und Les Loges. Die Gelegenheit, die Landschaft zu entdecken, indem Sie den Vélomaritime oder sogar den Vélorail nehmen, eine Fahrt nach Étretat vom Bahnhof Loges auf einer alten Eisenbahnlinie.

Les jardins d'Etretat

Parken Sie rund um Etretat

Um die Ankunft vieler Besucher zu antizipieren, werden Lösungen entwickelt

  • Bénouville: Behelfsparkplätze mit Schildern und Fußwegen wurden eingerichtet, um vom Zentrum zur Aiguille de Belval zu gelangen.
  • La Poterie-Cap-d’Antifer: Parkplätze stehen auf der Ebene des Rathauses zur Verfügung, und eine Fußgängerzone und ein gesicherter Zugang führen zum Leuchtturm.
  • Les Loges: Schließung des Parkplatzes Valleuse d’Etigues aus Sicherheitsgründen.
  • In den Gemeinden Saint-Jouin-Bruneval, Le Tilleul, Étretat, Les Loges, Yport, Fécamp und Bordeaux-Saint-Clair werden insbesondere auf Campingplätzen Stellplätze und Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen und organisiert.
  • Und weil es schade wäre, einen schönen Tag an der Küste mit einem Bericht auf der Windschutzscheibe zu verlassen, achten Sie darauf, nicht an ungünstigen Stellen zu parken, insbesondere an bestimmten Stellen am Rand der Straßen des Departements: Straße de Criquetot (an der Eingang nach Étretat) und am Eingang nach Bénouville (D11).

Seien Sie vorsichtig, diese Räume sind zerbrechlich und den Launen der Gezeiten unterworfen.

  • Heben Sie keine Kieselsteine ​​auf und hinterlassen Sie keinen Müll auf den Stellplätzen.
  • An den Klippen besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen.
  • Der Zugang zu den Felsvorsprüngen oberhalb des „Trou à l’Homme“ ist strengstens verboten.
  • Der Zugang zur Höhle und zum Tunnel, die als „Manhole“ bekannt sind, ist strengstens verboten.
  • Der Zugang zu den Orten „Das Zimmer der jungen Damen“ und „Der Abstieg zum Kessel“ sowie zu den Tunneln, die über die Spitzen der Klippen führen, ist strengstens verboten.
  • Der Zugang zu den Vollbadstränden entlang der gesamten Gemeindegrenze, mit Ausnahme des Bereichs rechts des Promenadendeiches, ist strengstens untersagt.
  • Auf den Hochplateaus der ober- und unterhalb gelegenen Steilküste herrscht für Fußgänger striktes Betretensverbot, wobei an beiden Stellen ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zum Hangabbruch einzuhalten ist.
  • Die Gemeinde lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls ab, der sich aufgrund der Nichtbeachtung der Anforderungen und Verbote dieser Verordnung ereignet, sowie im Falle des Überschreitens des Zauns, jeglicher Zäune oder anderer Vorrichtungen, die den Zugang zu den Rändern oder dem Fuß der auf ihrem Gebiet gelegenen Klippen verhindern sollen.
  • Ausschließlich den technischen Diensten der Gemeinden, von der Verwaltung beauftragten Experten sowie den Sicherheits- und Rettungsdiensten ist es gestattet, sich zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben auf und unter den Klippen aufzuhalten, ausgerüstet mit der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung.
  • Gemäß Artikel R.610-5 des Strafgesetzbuches wird ein Verstoß gegen die in diesem Dekret festgelegten Verbote und Pflichten mit der für Verstöße zweiter Klasse vorgesehenen Geldbuße geahndet. Die Gebühren werden vom SDIS 76 gemäß der für nicht dringende Eingriffe geltenden Preisgestaltung erhoben (Beschluss vom 04.12.2024).
  • Bitte lesen Sie zu Ihrer Sicherheit die Verordnung zur Regelung des Spazierengehens an der Küste der Gemeinde Etretat zwischen den Grenzen der Gemeinden Le Tilleul und Benouville.
  • Lesen Sie die Vorschriften für Wildcamping, Biwakieren, Caravaning und Lagerfeuer in der Gemeinde Etretat.